Warum darf die Simson 60 km/h fahren?
Gemäß den Bestimmungen des Einigungsvertrags und der Fahrerlaubnisverordnung werden Mopeds, die bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der ehemaligen DDR betrachtet. Für diese Fahrzeuge ist eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt, da dies nach DDR-Recht zulässig war. Diese Regelung gilt auch weiterhin für alle entsprechenden Simson Kleinkrafträder.
Jedoch sind für Kleinkrafträder, die nach dem 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sowie für Kleinkrafträder neuen Rechts, die nach dem 31. Dezember 2001 in den Verkehr gekommen sind, nur Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h bzw. 45 km/h erlaubt.
Es ist jedoch möglich, einen alten Rahmen zu verwenden, um ein neues Simson-Motorrad zu bauen, das unter die Bestimmungen für Kleinkrafträder alten Rechts fällt und somit eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben darf.